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Liebe Leser,vor  5 Jahren  war ich Teammitglied in einem Contra-Adoptionsforum,und wir haben in langen Sitzungen eine komplett ausgearbeitete Petition an den Bundestag gesendet,dieser aber verwehrte uns das Veröffentlichen diese unten gezeigten Petition,und nach 1 Jahr bekamen wir eine 7 Seiten lange Abhandlung,und eine Absage für änderung der Gesetze in humane Regeln.Wir protestierten gegen das Nicht- Veröffentlichen dieser Petition in dessen Petitions-Webseite,und suchten uns eine dauerhafte Plattform,wo wir unser Anliegen,wie Unterschriftenaktion dauerhaft auf Jahre angelegt zeigen konnten. 
Diese wurde dann geschafft ,und wir sind streng gegen Zensur für menschenwürdige Gesetze. 
Wenn du dieser meinung bist wie wir einst bis heute dann unterschreibe,damit die Welt sieht,es gibt noch humane menschen auf der Welt. 





Warum diese Petition? 
Wir sind von Adoption betroffene Menschen, die sich vor einem Jahr zusammenfanden, um herauszuarbeiten, was Adoption fuer Betroffene bedeutet. 

Die heutige Gesetzeslage laesst es leider immer noch zu, dass adoptierte Menschen ihre natuerlichen Rechte verlieren. Dass ueber sie entschieden wird, ohne dass sie eine Moeglichkeit haben einzugreifen. Adoptiert sein bedeutet fuer viele heute erwachsene, eigentlich muendige Menschen, dass sie keine Wurzeln haben, und speziell die Inkognitoadoption, die immer noch die einzige rechtliche Regel ist, fuehrt dazu, dass die Suche nach den leiblichen Eltern oft nur sehr schwer moeglich ist. 

Viele Adoptierte leiden unter dem Zustand, dass sie keinen Einfluss auf die Adoption nehmen koennen. Sie haben 2 Elternpaare, doch sind sie rechtlich nicht mehr mit den leiblichen Eltern verwandt. Auch koennen sie bei missglueckter Adoption nie mehr rechtlich die Kinder ihrer leiblichen Eltern werden, es sei denn, sie koennten Missbrauch/Misshandlung nachweisen. 

Inkognito bedeutet auch, dass es Adoptierte gibt, die niemals aufgeklaert werden, dass sie adoptiert sind. Andere Adoptierte erfahren es erst, wenn sie wegen Hochzeit ihre Abstammungsurkunde anfordern. Dort steht ein Vermerk, dass sie adoptiert wurden. Dies dient ausschließlich dazu, um zu vermeiden, dass eine Verwandtenheirat (Inzucht) vorkommt. 

Auch die abgebenden Eltern sind sich oftmals nicht bewusst ueber die Konsequenzen ihres Handelns. So geben sie in einer Notsituation eine Unterschrift, ohne zu wissen, was dies fuer ihr Leben, und das Leben des Kindes bedeutet. 

Wir sind der Meinung, dass es so nicht weiter gehen kann, und fordern mehr Rechte fuer die Betroffenen! Dazu reichten wir eine Petition an den deutschen Bundestag ein. Diese Petition wurde angenommen, wird aber nicht oeffentlich behandelt! 

Wer uns dabei unterstuetzen moechte, die Rechtslage der Adoption zu veraendern, kann dieses jetzt und hier tun! 

Wir bedanken uns an dieser Stelle sehr herzlich fuer Eure Unterstuetzung! 

Jede Unterschrift zaehlt! 

Unsere Petition: 
1. 
Ziel der Petition ist, die Adoptionsgesetzgebung dahingehend zu veraendern, dass Menschenwuerde und Menschenrechte aller Beteiligten gewahrt bleiben. Mit der Petition moechte der Petent erreichen, dass die Paragraphen 1741 bis 1766 des BGB und daraus folgend die weiteren Adoptionsgesetze entsprechend ueberarbeitet, geaendert bzw. gestrichen werden. 

2. 
Das Mindestalter des zu adoptierenden Kindes soll 12 Wochen betragen. Ist dieses Alter ueberschritten, muss ebenfalls eine 12 Wochen-Frist eingehalten werden. Waehrend dieser Zeit muessen sich abgebende Eltern durch eine unabhaengige Stelle beraten lassen. Hiermit soll erreicht werden, dass abgebende Eltern eine Beratungsbescheinigung vorzulegen haben, da sie meist aus einer Notsituation heraus handeln, ohne ueber die lebenslangen Folgen der Adoption fuer sich selbst und ihr Kind neutral aufgeklaert worden zu sein. Der Vorname des Kindes muss erhalten bleiben. Weitere Vornamen koennen hinzugefuegt werden. Die Geburtsurkunde des Kindes darf nicht auf den Namen der Adoptiveltern abgeaendert werden, sondern muss alle Elternteile beinhalten. 

Der Petent fordert die Schaffung gesetzlicher Bestimmungen zur halboffenen und offenen Adoption. Analog zur Erwachsenen-Adoption sollen die Verwandtschaftsverhaeltni sse zur leiblichen Familie bestehen bleiben. Eine Inkognitoadoption darf ausschließlich nach richterlichem Beschluss in Notfaellen durchgefuehrt werden, da jede Inkognito-Adoption einen massiven Eingriff in die Identitaet des Adoptierten bedeutet. 

Adoptiveltern muessen verpflichtet werden, den Kindern ihre Abstammung mitzuteilen, damit das Recht auf Kenntnis der Abstammung ab dem 16. Lebensjahr auch fuer adoptierte Menschen Gueltigkeit hat. Fuer Adoptionen, die vor Inkrafttreten dieser Gesetzesaenderung durchgefuehrt wurden, wird ein lebenslanges Recht auf Adoptionsaufhebung, durch den Adoptierten, gefordert. Ab Volljaehrigkeit moegen diese Adoptierten selbst entscheiden, ob sie die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes der Annehmenden beibehalten, oder die rechtliche Stellung zu den leiblichen Eltern wieder aufleben lassen. Vom Inkognito betroffenen leiblichen Eltern, Großeltern, Geschwistern und Halbgeschwistern soll die Moeglichkeit der Kontaktaufnahme zum volljaehrigen Adoptierten ueber das Jugendamt / die Adoptionsvermittlungsstelle, ohne vorherige Erlaubniseinholung bei den Adoptiveltern, gestattet sein. 
3. 
Nach heutiger Gesetzeslage liegt es einzig im Ermessen der Annehmenden, sich an einer Öffnung des Inkognitos zu halten. Inkognito und Ausforschungsverbot koennen zur Verschleierung der Herkunft fuehren. Eine Beratung von Herkunftseltern durch Adoptionsvermittler ist unredlich. Die Unaufhebbarkeit einer Adoption wird gaengigerweise damit begruendet, dass Adoptierte anderen Kindern voellig gleichgestellt seien und diese ihren Eltern auch die Verwandtschaft nicht aufkuendigen koennten. Dies ist unzutreffend, da Scheineheliche ihren Status nach Erlangung der Volljaehrigkeit anfechten koennen. Es widerspricht der Menschenwuerde, dass die Adoptionsgesetze das Leben erwachsener Adoptierter in Gestalt lebenslaenglich entmuendigender 
Einschraenkungen regulieren.

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